Navigation überspringen, direkt zum Seiteninhalt

1 Logo Medienzentrum Rheinland externer Link im neuen Fenster: Landschaftsverband Rheinland externer Link im neuen Fenster: Stadt Düsseldorf externer Link im neuen Fenster: Stadt DüsseldorfLink führt zurück zur Startseite
1 Schriftzug MedienFoto: Bildleiste von Medienverleih

Verleihbedingungen

Allgemeines

Das LVR-Zentrum für Medien und Bildung verleiht seine audiovisuellen Medien an Schulen, Einrichtungen der Jugendpflege und Erwachsenenbildung sowie an gemeinnützige Vereinigungen im Bereich des Landschaftsverbandes Rheinland (Regierungsbezirke Düsseldorf und Köln). DVDs und Videokassetten werden auch an Privatpersonen verliehen. Mit der Bestellung werden die Geschäftsbedingungen und die Preisliste des LVR-Zentrum für Medien und Bildung anerkannt.
Erfüllungsort: Düsseldorf; Gerichtsstand: Köln


Verwendungsbereich

Das LVR-Zentrum für Medien und Bildung besitzt für alle Medien das Recht zur nichtgewerblichen, öffentlichen Aufführung. Nur wenige Medientitel im Verleih des LVR-Zentrum für Medien und Bildung sind ausschließlich für die private Nutzung zugelassen; entsprechende Hinweise finden Sie entweder auf dem Vorspann des Mediums oder auf der Verpackung. Bei Bild- und Tonträgern bleiben alle Rechte des Herstellers und des Urheberrechtsinhabers der aufgenommenen Werke vorbehalten. Vervielfältigungen (auch Ausschnitte) sowie Umschnitte auf andere Bild- und Tonträger sind nicht gestattet.
Die Weitergabe von Medien an Dritte sowie die Mitnahme von Medien ins Ausland sind nicht gestattet.


Haftung des Entleihers

Der Entleiher haftet für alle Beschädigungen, für den Verlust von Medien, von Begleitmaterial oder der Verpackung.


Versand

Bestellungen können persönlich, telefonisch, schriftlich oder elektronisch erfolgen. Bestellungen von außerhalb Düsseldorfs sind zunächst an die örtlich zuständige Bildstelle oder das Medienzentrum zu richten. Das LVR-Zentrum für Medien und Bildung bemüht sich, für ein rechtzeitiges Eintreffen der Sendung zu sorgen. Wenn das bestellte Medium nicht lieferbar ist, wird die Entleiherin/der Entleiher benachrichtigt. Ein Schadensersatzanspruch gegen das LVR-Zentrum für Medien und Bildung kann bei verspätetem Zugang nur geltend gemacht werden, wenn dieser auf vorsätzlicher oder grob fahrlässiger Handlung eines ihrer gesetzlichen Vertreter oder Erfüllungsgehilfen beruht. Bei Versand bezahlen Schulen lediglich das Rückporto; außerschulische Entleiherinnen und Entleiher haben die Kosten für beide Versandwege (zus. 15 €) zu bezahlen.


Zustellservice/Kurierdienst

Für Düsseldorfer Schulen besteht die Möglichkeit, für die Zusendung und die Rücklieferung einen Kurierdienst zur Poststelle des Schulamtes (Burgplatz 1) in Anspruch zu nehmen.


Verleih

Die Entleiher müssen sich ausweisen. Der Verleih erfolgt gegen Lieferschein. Die Medien müssen sofort nach der Benutzung zurückgegeben werden, spätestens jedoch nach 7 Tagen, kostenpflichtig entliehene Medien spätestens nach 3 Tagen. Eine Verlängerung der Leihfrist ist möglich. Sie hat rechtzeitig vor dem festgelegten Rückgabetermin zu erfolgen. Eine wiederholte Überschreitung der Leihfrist ohne Rücksprache kann zum Ausschluss vom Verleih führen. Für die Überschreitung der Verleihfrist bei gebührenpflichtigen Videos wird eine Gebühr von 0,50 EUR pro Tag und pro Video erhoben.