Geräteverleih im LVR-Zentrum für Medien und Bildung
Das LVR-Zentrum für Medien und Bildung verleiht Geräte an Bildungs- und Kultureinrichtungen, sowie an gemeinnützige Vereinigungen im Bereich des Landschaftsverbandes Rheinland. So werden schwerpunktmäßig die Realisierung von Videoprojekten sowie Projektionsmöglichkeiten bei Veranstaltungen unterstützt, die öffentlich aber nicht gewerblich sind. Zur 16-mm-Filmprojektion werden Fortbildungen angeboten.
Ansprechpartner:
Mesut Ünlü - Tel: 0211 27404-3185
Öffnungszeiten:
Der Verleih ist nur nach vorheriger telefonischer Absprache (09.00 Uhr bis 15.00 Uhr) möglich.
Geräteverleihbedingungen
Allgemeines
Das LVR-Zentrum für Medien und Bildung verleiht Geräte an folgende Institutionen und Einrichtungen:
- Stadt- und Kreisbildstellen im Rheinland;
- Öffentliche Schulen und staatlich genehmigte Ersatzschulen, Hochschulen und Bezirksseminare;
- Staatliche, kommunale, kirchliche und sonstige anerkannte Einrichtungen der Jugend- und Erwachsenenbildung, sowie der Kinder- und Altenbetreuung;
- Vereine und Einrichtungen, die erzieherischen, jugendpflegerischen oder kulturellen Zwecken dienen und einen entsprechenden Nachweis der zuständigen Behörden beibringen;
- Politische Parteien, deren Fraktionen und Jugendorganisationen, Gewerkschaften und Lehrverbände;
- Dienststellen des LVR und der Stadt Düsseldorf;
- Dienststellen der Bezirksregierungen Düsseldorf und Köln, des Landes Nordrhein-Westfalen und der Bundesrepublik Deutschland.
Geräteverwendung
Die Benutzung der Geräte ist dem Entleiher nur für nicht gewerbliche Veranstaltungen gestattet. Filmprojektoren dürfen nur von ausgebildeten Personen mit Vorführschein bedient werden.
Bestellung
Die Geräte sollten möglichst 8 Tage vor dem Veranstaltungstermin schriftlich mit Briefkopf oder Stempel der für die Veranstaltung verantwortlichen Organisation bestellt werden. Dabei sind Name und Anschrift des Entleihers sowie der Zweck der Veranstaltung und die erwünschte Entleihzeit anzugeben. Mit der Bestellung werden die Geschäftsbedingungen anerkannt.
Geräteauslieferung
Das LVR-Zentrum für Medien und Bildung bemüht sich, die bestellten Geräte rechtzeitig zur Verfügung zu stellen. Ein Schadensersatzanspruch gegen das LVR-Zentrum für Medien und Bildung kann bei verspäteter Auslieferung nur geltend gemacht werden, wenn die Verspätung vorsätzlich oder grob fahrlässig durch einen ihrer gesetzlichen Vertreter oder Erfüllungsgehilfen verursacht worden ist.
Entleiherinnen und Entleiher haben für den Hin- und Rücktransport zu sorgen. Bei der Abholung muss eine schriftliche Vollmacht der ausleihenden Institution vorliegen.
Haftung des Entleihers
Der Entleiher ist für den Verlust oder die Beschädigung von entliehenen Geräten und Zubehör schadensersatzpflichtig. Die Ersatzbeschaffung oder Reparatur auf Kosten des Entleihers behält sich das LVR-Zentrum für Medien und Bildung vor.
Geräte-Leihfrist
Die Leihfrist beträgt höchstens 3 Tage. Eine längere Leihfrist bedarf einer besonderen Vereinbarung.
Geräteliste
LCD-Projektoren (Video- und Datenbeamer)
VHS-Recorder
16-mm-Projektoren
Digital-Kameras
Stative
Lichtkoffer
Overhead-Projektoren
Reportagekoffer Audio
PC-Audio Schnitt
RADS-Box
Trick-Boxx

